Rechtsprechung
BVerwG, 27.09.1965 - V CB 109.64 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unstatthaftigkeit einer eingelegten Revision wegen eines Mangels der Prozessfähigkeit trotz der Pflicht einer Beachtung dieser Voraussetzung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.06.1964 - IV A 103/61
- BVerwG, 27.09.1965 - V CB 109.64
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- BVerwG, 27.05.1963 - IV C 56.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.09.1965 - V CB 109.64
Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1963 - BVerwG IV C 137.62 - und vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - berufen.Ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 - Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]).
- BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54
Prozeßfähigkeit
Auszug aus BVerwG, 27.09.1965 - V CB 109.64
Ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 - Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]). - BVerwG, 29.01.1963 - IV C 137.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.09.1965 - V CB 109.64
Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1963 - BVerwG IV C 137.62 - und vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - berufen.
- BVerwG, 13.11.1964 - VIII B 73.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.09.1965 - V CB 109.64
Dies folgt aus der Zweckbestimmung des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, wonach das Bundesverwaltungsgericht in den Stand gesetzt werden soll, die Einheitlichkeit der Gesetzesauslegung zu wahren (vgl. Beschluß vom 13. November 1964 - BVerwG VIII B 73.64 -). - BVerwG, 04.04.1961 - I CB 126.60
Versagung einer Genehmigung für die Errichtung von Anlagen zum Bau eiserner …
Auszug aus BVerwG, 27.09.1965 - V CB 109.64
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die genannte Statthaftigkeitsvoraussetzung des § 133 VwGO nur dann gegeben, wenn nach den Tatsachen, die zur Begründung des gerügten Verfahrensmangels vorgebracht worden sind - deren Richtigkeit unterstellt -, ein rechtlich bedeutsamer Verfahrensmangel im Sinne des § 133 VwGO vorliegt (vgl. Beschlüsse vom 8. August 1961 - BVerwG VIII CB 152.60 - und vom 4. April 1961 - BVerwG I CB 126.60 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 08.08.1961 - VIII CB 152.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.09.1965 - V CB 109.64
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die genannte Statthaftigkeitsvoraussetzung des § 133 VwGO nur dann gegeben, wenn nach den Tatsachen, die zur Begründung des gerügten Verfahrensmangels vorgebracht worden sind - deren Richtigkeit unterstellt -, ein rechtlich bedeutsamer Verfahrensmangel im Sinne des § 133 VwGO vorliegt (vgl. Beschlüsse vom 8. August 1961 - BVerwG VIII CB 152.60 - und vom 4. April 1961 - BVerwG I CB 126.60 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 27.06.1960 - VII CB 36.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.09.1965 - V CB 109.64
Ungeachtet dessen ist der Kläger vorliegend für die Einlegung der Revision als prozeßfähig zu behandeln, weil das Revisionsverfahren nach dem Vorbringen des Klägers dazu dienen soll, die Auffassung des Berufungsgerichts über seine Prozeßunfähigkeit nachzuprüfen; dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 27. Juni 1960 - BVerwG VII CB 36.60 - Urteil vom 27. Mai 1963 - BVerwG IV C 56.62 - BGHZ 18, 184 [190]). - BVerwG, 26.04.1960 - IV C 143.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.09.1965 - V CB 109.64
In Beschluß vom 26. April 1960 - BVerwG IV C 143.59/IV B 95.59 - und im Beschluß vom 18. Dezember 1962 - BVerwG VII ER 427.62 - ging das Bundesverwaltungsgericht zwar davon aus, daß der Kläger prozeßfähig sei. - BVerwG, 17.03.1960 - VII A 1.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.09.1965 - V CB 109.64
Dies trifft aber für keine der von ihm genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu: In dem Beschluß vom 27. Mai 1960 - BVerwG VIII A 1.60 - (vom Kläger irrtümlich mit dem Aktenzeichen VII A 1.60 versehen) wurde ein Wiederaufnahmeantrag des Klägers gerade ohne eine Prüfung seiner Prozeßfähigkeit als unzulässig verworfen. - BVerwG, 27.05.1960 - VIII A 1.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.09.1965 - V CB 109.64
Dies trifft aber für keine der von ihm genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu: In dem Beschluß vom 27. Mai 1960 - BVerwG VIII A 1.60 - (vom Kläger irrtümlich mit dem Aktenzeichen VII A 1.60 versehen) wurde ein Wiederaufnahmeantrag des Klägers gerade ohne eine Prüfung seiner Prozeßfähigkeit als unzulässig verworfen.